Die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung fördert auch im Jahr 2018 wieder wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinien. Anträge richten Sie bitte bis zum
25. Februar 2019
an die:

Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Förderrichtlinien der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung

Entsprechend § 2 Abs. 2, Ziffer 4 ihrer Verfassung fördert die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung schwerpunktmäßig Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die im Sinne des Nachhaltsgedankens tätig sind. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltsbestimmungen des Landes Hessen im Anhalt an die nachstehenden Richtlinien.

Förderfähige Arbeiten

Als förderfähig gelten insbesondere Diplomarbeiten, Dissertationen sowie Bachelor- und Masterarbeiten oder andere wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die sich in engerem Sinne mit dem Nachhaltigkeitsgedanken Ludwig Hartigs oder dessen sinngemäßer Übertragung auf andere fachliche oder gesellschaftliche Bereiche auseinander setzen.

Förderfähig sind auch die Kosten der Publikation solcher Arbeiten.

Förderanträge

Förderanträge können von Einzelpersonen oder den wissenschaftlichen Einrichtungen, von denen die Projekte betreut oder bearbeitet werden, eingereicht werden.

Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der Arbeit, in der die thematische Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsansatz Georg Ludwig Hartigs deutlich zum Ausdruck kommen muss, sowie eine Aufstellung der geplanten Finanzierung (Eigenmittel, Fremdmittel, beantragte Förderhöhe) und der Einzelkosten, gegliedert nach Reise-, Foto-, Kopier- Literaturkosten usw. beizufügen. Im Antrag soll auch der Zeitraum angegeben werden, in dem die Zuwendung verwendet werden soll. Bei Antragstellung durch Einzelpersonen ist zusätzlich eine Beurteilung bzw. Befürwortung des Förderantrags und des Kosten- und Finanzierungsplanes durch die das jeweilige wissenschaftliche Projekt betreuende Institution erforderlich.

Der Antrag muss eine rechtsverbindliche Erklärung enthalten, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist oder nicht. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt die Mehrwertsteuer nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Bewilligungsbedingungen

Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und kommt direkt an den Antragsteller zur Auszahlung. Für die Verwendung der Fördermittel gelten folgende Bewilligungsbedingungen:

·         Mit der zu fördernden Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein.

·         Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich bestimmt als Zuschuss zur Abdeckung von im Rahmen des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanes dargestellten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes stehen. Dabei sind die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)", die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind, zu beachten.

·         Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.

·         Wird die Zuwendung nicht oder nicht mehr ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht alsbald nach der Auszahlung verwendet oder werden sonstige mit der Zuwendung verbundene Auflagen nicht erfüllt, kann die Zuwendung ganz oder teilweise mit Wirkung auf die Vergangenheit widerrufen werden. In diesem Fall sind die Zuwendungsbeträge, auch soweit sie bereits teilweise verwendet wurden, zurückzuzahlen.

·         Die mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel stehen in der Regel bis längstens 31. Dezember des Jahres, in dem die Zuwendung beantragt wurde, zur Verfügung und müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgerufen und verausgabt sein. Danach fallen die Mittel an die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung zurück.

·         Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist anhand von vereinfachten Verwendungsnachweisen bis zum 1. Juli des Folgejahres nachzuweisen. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege sowie die Zahlungsnachweise (z.B. Kopien der Überweisungsträger oder der Kontoauszüge) beizufügen. Der Verwendungsnachweis muss einen Sachbericht sowie eine zahlenmäßige Nachweisung der Einnahmen und Ausgaben enthalten.

·         Bis zu einer Fördersumme in Höhe von einschließlich 1.000 EUR gilt der Nachweis des Erhalts der Fördersumme (Empfangsbestätigung) durch den Zuwendungsempfänger als Verwendungsnachweis. Der Einzelnachweis von Einnahmen und Ausgaben entfällt in diesem Fall.

·         Sofern im Bewilligungsbescheid gefordert, ist vom Antragsteller nach Fertigstellung der Arbeit eine Ausfertigung der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

·         In der geförderten wissenschaftlichen Arbeit oder bei Publikation geförderter Projekte ist in geeigneter Weise auf die finanzielle Förderung durch die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung hinzuweisen.

Termine

Anträge zur Förderung sind bis zum 25. Februar eines jeden Jahres an die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden zu richten. Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung wird dem Antragsteller i.d.R. bis Mitte März des laufenden Jahres mitgeteilt.

 

Dr. Claude Martin erhält Georg-Ludwig-Hartig-Preis

Der ehemalige Generaldirektor des World Wildlife Fund International (WWF), Herr Dr. Claude Martin, ist am Mittwoch mit dem Georg-Ludwig-Hartig-Preis der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung ausgezeichnet worden. Mit dem Preis wird sein langjähriger Einsatz zur Verbreitung und Umsetzung des forstlichen Nachhaltigkeitsgedankens und zum Schutz der Wälder weltweit gewürdigt.

Dr. Claude Martin war von 1993 bis 2005 Generaldirektor des WWF International. Aktuell ist er der Kanzler der Internationalen Universität in Genf und Vorsitzender des Nachhaltigkeitsrates von Precious Woods, einer Firma, die sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung von Tropenwäldern und den Handel mit Hölzern aus diesen Quellen spezialisiert hat.

Herr Dr. Martin hat sich in seinem Berufsleben engagiert für den Schutz der tropischen Regenwälder eingesetzt. Ihm gelang es, die Zusammenarbeit zwischen großen Firmen, der Weltbank und Umweltschutzorganisationen zum Schutz der tropischen Regenwälder zu organisieren. So hat er als Direktor des WWF International an der Gründung der Zertifizierungsorganisation FSC (Forest Stewardship Council) mitgewirkt, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung aller Waldfunktionen zum Ziel hat. In 2015 erschien sein letztes Buch „Endspiel - Wie wir das Schicksal der Tropischen Regenwälder noch wenden können“, das international für Aufsehen gesorgt hat.

Die Veranstaltung fand im feierlichen Rahmen im Schloss Hungen statt. In der Wetterau-Stadt wirkte Georg-Ludwig-Hartig als Forstmeister. Die Hessische Staatsministerin für Umwelt Priska Hinz eröffnete die Veranstaltung mit einer Ansprache und ging auf das Engagement Dr. Martins ein. Die Ergebnisse seines Wirkens finden sich in der aktuellen Forst-Politik wieder. Wichtige Meilensteine sind hierbei die Zertifizierung des Staatswaldes nach den Vorgaben des FSC und die Ausweisung von 8% des Staatswaldes als Stilllegungsflächen. Um den Schutz der Wälder international zu unterstützen, engagiert sich das Land Hessen im internationalen Consulting und für eine nachhaltige Beschaffung. Staatsministerin Hinz betonte die Bedeutung einer nachhaltigen Lebensweise und wies auf die Hessische Nachhaltigkeitsstrategie hin.

Die Laudatio auf den Preisträger hielt für den Stiftung der Bürgermeister der Stadt Dillenburg Michael Lotz. Er würdigte den Preisträger für seinen Einsatz im Sinne der Nachhaltigkeit. Herr Dr. Martin habe sich um die Verbreitung des Nachhaltigkeitsgedankens im Sinne der Stiftungsverfassung verdient gemacht. Frau Staatsministerin Hinz überreichte Herrn Dr. Martin den Preis.

 

 

 

 

 


(c) Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung - Mainzer Straße 80 - 65189 Wiesbaden
designed by
blueend mediadesign