Die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung fördert auch im Jahr 2012 wieder wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinien. Anträge richten Sie bitte bis zum
15. Januar 2012
an die:

Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

 

Förderrichtlinien der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung

Entsprechend § 2 Abs. 2, Ziffer 4 ihrer Verfassung fördert die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung schwerpunktmäßig Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die im Sinne des Nachhaltsgedankens tätig sind. Die Vergabe der Förder-mittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltsbestimmungen des Landes Hessen im Anhalt an die nachstehenden Richtlinien.

Förderfähige Arbeiten

Als förderfähig gelten insbesondere Diplomarbeiten, Dissertationen sowie Bachelor- und Masterarbeiten oder andere wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die sich in engerem Sinne mit dem Nachhaltigkeitsgedanken Ludwig Hartigs oder dessen sinngemäßer Übertragung auf andere fachliche oder gesellschaftliche Bereiche auseinander setzen.

Förderfähig sind auch die Kosten der Publikation solcher Arbeiten.

Förderanträge

Förderanträge können von Einzelpersonen oder den wissenschaftlichen Einrichtungen, von denen die Projekte betreut oder bearbeitet werden, eingereicht werden.

Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der Arbeit, in der die thematische Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsansatz Georg Ludwig Hartigs deutlich zum Ausdruck kommen muss, sowie eine Aufstellung der geplanten Finanzierung (Eigenmittel, Fremdmittel, beantragte Förderhöhe) und der Einzelkosten, gegliedert nach Reise-, Foto-, Kopier- Literaturkosten usw. beizufügen. Im Antrag soll auch der Zeitraum angegeben werden, in dem die Zuwendung verwendet werden soll. Bei Antragstellung durch Einzelpersonen ist zusätzlich eine Beurteilung bzw. Befürwortung des Förderantrags und des Kosten- und Finanzierungsplanes durch die das jeweilige wissenschaftliche Projekt betreuende Institution erforderlich.

Der Antrag muss eine rechtsverbindliche Erklärung enthalten, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist oder nicht. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt die Mehrwertsteuer nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Bewilligungsbedingungen

Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und kommt direkt an den Antragsteller zur Auszahlung. Für die Verwendung der Fördermittel gelten folgende Bewilligungsbedingungen:

  • Mit der zu fördernden Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein.
     

  • Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich bestimmt als Zuschuss zur Abdeckung von im Rahmen des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanes dargestellten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes stehen. Dabei sind die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)", die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind, zu beachten.
     

  • Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.
     

  • Wird die Zuwendung nicht oder nicht mehr ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht alsbald nach der Auszahlung verwendet oder werden sonstige mit der Zuwendung verbundene Auflagen nicht erfüllt, kann die Zuwendung ganz oder teilweise mit Wirkung auf die Vergangenheit widerrufen werden. In diesem Fall sind die Zuwendungsbeträge, auch soweit sie bereits teilweise verwendet wurden, zurückzuzahlen.

  • Die mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel stehen in der Regel bis längstens 31. Dezember des Jahres, in dem die Zuwendung beantragt wurde, zur Verfügung und müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgerufen und verausgabt sein. Danach fallen die Mittel an die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung zurück.
     

  • Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist anhand von vereinfachten Verwendungsnachweisen bis zum 1. Juli des Folgejahres nachzuweisen. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege sowie die Zahlungsnachweise (z.B. Kopien der Überweisungsträger oder der Kontoauszüge) beizufügen. Der Verwendungsnachweis muss einen Sachbericht sowie eine zahlenmäßige Nachweisung der Einnahmen und Ausgaben enthalten.
     

  • Bis zu einer Fördersumme in Höhe von einschließlich 1.000 EUR gilt der Nachweis des Erhalts der Fördersumme (Empfangsbestätigung) durch den Zuwendungsempfänger als Verwendungsnachweis. Der Einzelnachweis von Einnahmen und Ausgaben entfällt in diesem Fall.
     

  • Sofern im Bewilligungsbescheid gefordert, ist vom Antragsteller nach Fertigstellung der Arbeit eine Ausfertigung der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
     

  • In der geförderten wissenschaftlichen Arbeit oder bei Publikation geförderter Projekte ist in geeigneter Weise auf die finanzielle Förderung durch die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung hinzuweisen.

Termine

Anträge zur Förderung sind bis zum 15. Januar eines jeden Jahres an die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden zu richten. Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung wird dem Antragsteller i.d.R. bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres mitgeteilt.

Sonstiges

Diese Richtlinien werden in der jeweils gültigen Fassung auf den Internetseiten der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung unter www.gl-hartig.de/Aktuelles veröffentlicht.

 

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Wittekind Fürst zu Waldeck und Pyrmont erhält Georg-Ludwig-Hartig-Preis

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er ehemalige Vorsitzende des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Wittekind Fürst zu Waldeck und Pyrmont, ist am Freitag, den 27. Mai 2011 mit dem Georg-Ludwig-Hartig-Preis der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung ausgezeichnet worden. Mit dem Preis wird sein unermüdlicher Einsatz zur Verbreitung und Umsetzung des forstlichen Nachhaltigkeitsgedankens gewürdigt. „Durch die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsgrundsätze hat sich Fürst Waldeck besonders um die Nachhaltigkeit verdient gemacht“, wie der Stiftungsratsvorsitzende Dr. Berthold Riedesel Freiherr zu Eisenbach in Oberursel (Hochtaunuskreis) betonte, der den Preis übergab. Fürst Waldeck habe sich als Waldbesitzer in vielfältiger Weise für die Verbreitung des forstlichen Nachhaltigkeitsgedankens eingesetzt, wie Riedesel sagte.

Der Fürst habe bereits in jungen Jahren die Leitung des forstlichen Familienbetriebes übernommen, dessen Wälder sich durch wertvolle Waldbestände und eine hohe Naturnähe auszeichneten. Als Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft Kreis Waldeck habe Fürst Waldeck durch wegweisende Aktivitäten wie der gemeinsamen Beschaffung moderner Technik oder der Bündelung des Holzverkaufs für den über die Landesgrenzen Hessens hinaus guten Ruf der Forstbetriebsgemeinschaft gesorgt.

„In seiner Position als Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, welchen er über zwei Jahrzehnte führte, gelang es ihm, die unterschiedlichen Interessen des Verbandes, in dem große und kleine Privatwälder, Kommunen, Gemeinschaftswälder und forstliche Zusammenschlüsse organisiert sind, zu bündeln und gegenüber der Politik und anderen Interessengruppen zu vertreten. Dabei war er immer an einem Ausgleich der verschiedenen Interessen und an pragmatischen Lösungen zum Wohle des Waldes interessiert“, würdigte Riedesel.

So seien bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie in Hessen nicht zuletzt durch den intensiven Dialog und Gedankenaustausch des Fürsten mit Vertretern des Naturschutzes bisher kaum Konflikte aufgetreten. Auch in anderen Gremien, wie dem Landesforstausschuss und dem Vorstand des Naturschutzzentrums Wetzlar, habe sich Fürst Waldeck eingebracht und an der Lösung unterschiedlichster Probleme mitgewirkt.
 

 

 

 

 

 

   

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