Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung verleiht ihren diesjährigen Preis an Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Weimann, Biebertal 

Bei der Preisverleihung im Jagdschloss Kranichstein bei Darmstadt
 
von rechts nach links:
Staatssekretär Mark Weinmeister (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Preisträger Prof. Dr. Hans-Joachim Weimann, Dr. Riedesel Freiherr zu Eisenbach (Stiftungsratsvorsitzender), Ministerialdirigent Carsten Wilke (Vorstandsvorsitzender)

Die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung mit Sitz in Wiesbaden hat am 29. Oktober 2009 im Jagdschloss Kranichstein bei Darmstadt im Rahmen des internationalen „Faustmann-Symposiums“ anlässlich des Empfangs der Hessischen Landesregierung ihren diesjährigen, mit 5.000 EUR dotierten „Georg-Ludwig-Hartig-Preis“ an Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Weimann (Biebertal) verliehen.

Wie der Stiftungsratsvorsitzende Dr. Riedesel Freiherr zu Eisenbach vor über 100 Gästen und internationalen Forstwissenschaftlern in seiner Laudatio hervorhob, hat sich der ehemalige Leiter der Hessischen Landesanstalt für Forsteinrichtung, Waldforschung und Waldökologie in Gießen mit seinem Lebenswerk in herausragender Weise um die Weiterverbreitung des Nachhaltigkeitsgedankens im Sinne Georg Ludwig Hartigs verdient gemacht. Nicht nur während seiner beruflichen Tätigkeit, auch mit der Aufarbeitung des literarischen Werks Hartigs, der 1990 veröffentlichten Hartig-Monographie sowie seinen zahlreichen Veröffentlichungen hat der Preisträger in besonderer Weise dazu beigetragen, dass der Nachhaltigkeitsgedanke sich im forstlichen Handeln weiter gefestigt und fortentwickelt hat und damit im Sinne einer nachhaltigen Zukunftsvorsorge zunehmend auch alle sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte unserer künftigen Lebensumstände mitbestimmt.

Aber auch außerhalb seines streng mathematisch-naturwissenschaftlich ausgerichteten beruflichen Wirkens hat den Preisträger das Thema Nachhaltigkeit im engeren und weiteren Sinne beschäftigt. So gilt neben seiner langjährigen Lehrtätigkeit am Studiengang „Umwelt“ der Justus-Liebig-Universität in Gießen sein besonderes Interesse der Kultur- und Forstgeschichte.

Insbesondere Gärten und Grünanlagen, hier insbesondere die Park- und Gartenkunst, faszinieren ihn in besonderer Weise. Neben den Gießener Grünanlagen gilt dem vor seiner Haustür in Biebertal gelegenen englischen Landschaftsgarten „Gailscher Park“, dessen Entstehungs- bzw. Entwicklungsgeschichte sowie der Familiengeschichte der Parkgründer sein besonderes Interesse. Mit den Ergebnissen seiner Forschungen sowie den vielen Vorträgen, Führungen und Veröffentlichungen hierzu hat er über den lokalen Bereich hinaus große Anerkennung gefunden und den Freundeskreis zur Erhaltung dieses Kleinods immer größer werden lassen.  

 

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Die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung fördert auch im Jahr 2010 wieder wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinien. Anträge richten Sie bitte bis zum
15. Januar 2010
an die:

Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

 

Förderrichtlinien der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung

Entsprechend § 2 Abs. 2, Ziffer 4 ihrer Verfassung fördert die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung schwerpunktmäßig Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte, die im Sinne des Nachhaltsgedankens tätig sind. Die Vergabe der Förder-mittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltsbestimmungen des Landes Hessen im Anhalt an die nachstehenden Richtlinien.

Förderfähige Arbeiten

Als förderfähig gelten insbesondere Diplomarbeiten, Dissertationen sowie Bachelor- und Masterarbeiten oder andere wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nach-wuchskräfte, die sich in engerem Sinne mit dem Nachhaltigkeitsgedanken Ludwig Hartigs oder dessen sinngemäßer Übertragung auf andere fachliche oder gesell-schaftliche Bereiche auseinander setzen.

Förderfähig sind auch die Kosten der Publikation solcher Arbeiten.

Förderanträge

Förderanträge können von Einzelpersonen oder den wissenschaftlichen Einrichtungen, von denen die Projekte betreut oder bearbeitet werden, eingereicht werden.

Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der Arbeit, in der die thematische Verbindung mit dem Nachhaltigtkeitsansatz Georg Ludwig Hartigs deutlich zum Ausdruck kommen muss, sowie eine Aufstellung der geplanten Finanzierung (Eigenmittel, Fremdmittel, beantragte Förderhöhe) und der Einzelkosten, gegliedert nach Reise-, Foto-, Kopier- Literaturkosten usw. beizufügen. Im Antrag soll auch der Zeitraum angegeben werden, in dem die Zuwendung verwendet werden soll. Bei Antragstellung durch Einzelpersonen ist zusätzlich eine Beurteilung bzw. Befürwortung des Förderantrags und des Kosten- und Finanzierungsplanes durch die das jeweilige wissenschaftliche Projekt betreuende Institution erforderlich.

Der Antrag muss eine rechtsverbindliche Erklärung enthalten, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist oder nicht. Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, zählt die Mehrwertsteuer nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Bewilligungsbedingungen

Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und kommt direkt an den Antragsteller zur Auszahlung. Für die Verwendung der Fördermittel gelten folgende Bewilligungsbedingungen:

  • Mit der zu fördernden Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen sein.
     

  • Die Mittel sind zweckgebunden und ausschließlich bestimmt als Zuschuss zur Abdeckung von im Rahmen des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanes dargestellten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes stehen. Dabei sind die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)", die Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind, zu beachten.
     

  • Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.
     

  • Wird die Zuwendung nicht oder nicht mehr ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht alsbald nach der Auszahlung verwendet oder werden sonstige mit der Zuwendung verbundene Auflagen nicht erfüllt, kann die Zuwendung ganz oder teilweise mit Wirkung auf die Vergangenheit widerrufen werden. In diesem Fall sind die Zuwendungsbeträge, auch soweit sie bereits teilweise verwendet wurden, zurückzuzahlen.

  • Die mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel stehen in der Regel bis längstens 31. Dezember des Jahres, in dem die Zuwendung beantragt wurde, zur Verfügung und müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgerufen und verausgabt sein. Danach fallen die Mittel an die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung zurück.
     

  • Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist anhand von vereinfachten Verwendungsnachweisen bis zum 1. Juli des Folgejahres nachzuweisen. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege sowie die Zahlungsnachweise (z.B. Kopien der Überweisungsträger oder der Kontoauszüge) beizufügen. Der Verwendungsnachweis muss einen Sachbericht sowie eine zahlenmäßige Nachweisung der Einnahmen und Ausgaben enthalten.
     

  • Bis zu einer Fördersumme in Höhe von einschließlich 1.000 EUR gilt der Nachweis des Erhalts der Fördersumme (Empfangsbestätigung) durch den Zuwendungsempfänger als Verwendungsnachweis. Der Einzelnachweis von Einnahmen und Ausgaben entfällt in diesem Fall.
     

  • Sofern im Bewilligungsbescheid gefordert, ist vom Antragsteller nach Fertigstellung der Arbeit eine Ausfertigung der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
     

  • In der geförderten wissenschaftlichen Arbeit oder bei Publikation geförderter Projekte ist in geeigneter Weise auf die finanzielle Förderung durch die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung hinzuweisen.

Termine

Anträge zur Förderung sind bis zum 15. Januar eines jeden Jahres an die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden zu richten. Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung wird dem Antragsteller i.d.R. bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres mitgeteilt.

Sonstiges

Diese Richtlinien werden in der jeweils gültigen Fassung auf den Internetseiten der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung unter www.gl-hartig.de/Aktuelles veröffentlicht.

 

 

 

 

 

   

(c) Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung - Mainzer Straße 80 - 65189 Wiesbaden
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