Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung verleiht ihren diesjährigen Preis an
Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Weimann, Biebertal

Bei der
Preisverleihung im Jagdschloss Kranichstein bei Darmstadt
von rechts nach links:
Staatssekretär
Mark Weinmeister (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Preisträger Prof. Dr.
Hans-Joachim Weimann, Dr. Riedesel Freiherr zu Eisenbach
(Stiftungsratsvorsitzender), Ministerialdirigent Carsten Wilke
(Vorstandsvorsitzender)
Die
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung mit Sitz in Wiesbaden hat am 29.
Oktober 2009 im Jagdschloss Kranichstein bei Darmstadt im Rahmen des
internationalen „Faustmann-Symposiums“ anlässlich des Empfangs der
Hessischen Landesregierung ihren diesjährigen, mit 5.000 EUR
dotierten „Georg-Ludwig-Hartig-Preis“ an Herrn Prof. Dr.
Hans-Joachim Weimann (Biebertal) verliehen.
Wie der
Stiftungsratsvorsitzende Dr. Riedesel Freiherr zu Eisenbach vor über
100 Gästen und internationalen Forstwissenschaftlern in seiner
Laudatio hervorhob, hat sich der ehemalige Leiter der Hessischen
Landesanstalt für Forsteinrichtung, Waldforschung und Waldökologie
in Gießen mit seinem Lebenswerk in herausragender Weise um die
Weiterverbreitung des Nachhaltigkeitsgedankens im Sinne Georg Ludwig
Hartigs verdient gemacht. Nicht nur während seiner beruflichen
Tätigkeit, auch mit der Aufarbeitung des literarischen Werks Hartigs,
der 1990 veröffentlichten Hartig-Monographie sowie seinen
zahlreichen Veröffentlichungen hat der Preisträger in besonderer
Weise dazu beigetragen, dass der Nachhaltigkeitsgedanke sich im
forstlichen Handeln weiter gefestigt und fortentwickelt hat und
damit im Sinne einer nachhaltigen Zukunftsvorsorge zunehmend auch
alle sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekte unserer
künftigen Lebensumstände mitbestimmt.
Aber auch außerhalb
seines streng mathematisch-naturwissenschaftlich ausgerichteten
beruflichen Wirkens hat den Preisträger das Thema Nachhaltigkeit im
engeren und weiteren Sinne beschäftigt. So gilt neben seiner
langjährigen Lehrtätigkeit am Studiengang „Umwelt“ der
Justus-Liebig-Universität in Gießen sein besonderes Interesse der
Kultur- und Forstgeschichte.
Insbesondere Gärten
und Grünanlagen, hier insbesondere die Park- und Gartenkunst,
faszinieren ihn in besonderer Weise. Neben den Gießener Grünanlagen
gilt dem vor seiner Haustür in Biebertal gelegenen englischen
Landschaftsgarten „Gailscher Park“, dessen Entstehungs- bzw.
Entwicklungsgeschichte sowie der Familiengeschichte der Parkgründer
sein besonderes Interesse. Mit den Ergebnissen seiner Forschungen
sowie den vielen Vorträgen, Führungen und Veröffentlichungen hierzu
hat er über den lokalen Bereich hinaus große Anerkennung gefunden
und den Freundeskreis zur Erhaltung dieses Kleinods immer größer
werden lassen.
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Die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung fördert auch im Jahr
2010 wieder wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nachwuchskräfte
auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinien. Anträge richten
Sie bitte bis zum
15. Januar 2010 an die:
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Förderrichtlinien der
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
Förderfähige Arbeiten
Als förderfähig gelten insbesondere
Diplomarbeiten, Dissertationen sowie Bachelor- und Masterarbeiten
oder andere wissenschaftliche Arbeiten forstlicher Nach-wuchskräfte,
die sich in engerem Sinne mit dem Nachhaltigkeitsgedanken Ludwig
Hartigs oder dessen sinngemäßer Übertragung auf andere fachliche
oder gesell-schaftliche Bereiche auseinander setzen.
Förderfähig sind auch die Kosten der Publikation
solcher Arbeiten.
Förderanträge
Förderanträge können von Einzelpersonen oder den
wissenschaftlichen Einrichtungen, von denen die Projekte betreut
oder bearbeitet werden, eingereicht werden.
Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der
Arbeit, in der die thematische Verbindung mit dem
Nachhaltigtkeitsansatz Georg Ludwig Hartigs deutlich zum Ausdruck
kommen muss, sowie eine Aufstellung der geplanten Finanzierung
(Eigenmittel, Fremdmittel, beantragte Förderhöhe) und der
Einzelkosten, gegliedert nach Reise-, Foto-, Kopier- Literaturkosten
usw. beizufügen. Im Antrag soll auch der Zeitraum angegeben werden,
in dem die Zuwendung verwendet werden soll. Bei Antragstellung durch
Einzelpersonen ist zusätzlich eine Beurteilung bzw. Befürwortung des
Förderantrags und des Kosten- und Finanzierungsplanes durch die das
jeweilige wissenschaftliche Projekt betreuende Institution
erforderlich.
Der Antrag muss eine rechtsverbindliche Erklärung
enthalten, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das
betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 des
Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist oder nicht. Ist er zum
Vorsteuerabzug berechtigt, zählt die Mehrwertsteuer nicht zu den
förderfähigen Ausgaben.
Bewilligungsbedingungen
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung
gewährt und kommt direkt an den Antragsteller zur Auszahlung. Für
die Verwendung der Fördermittel gelten folgende
Bewilligungsbedingungen:
-
Mit der zu fördernden Maßnahme darf bei
Antragstellung noch nicht begonnen sein.
-
Die Mittel sind zweckgebunden und
ausschließlich bestimmt als Zuschuss zur Abdeckung von im Rahmen
des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanes dargestellten
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des
Projektes stehen. Dabei sind die „Allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)", die
Bestandteil des Zuwendungsbescheides sind, zu beachten.
-
Die Zuwendung darf nur insoweit und nicht
eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach
der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.
-
Wird die Zuwendung nicht oder nicht mehr
ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht alsbald
nach der Auszahlung verwendet oder werden sonstige mit der
Zuwendung verbundene Auflagen nicht erfüllt, kann die Zuwendung
ganz oder teilweise mit Wirkung auf die Vergangenheit widerrufen
werden. In diesem Fall sind die Zuwendungsbeträge, auch soweit
sie bereits teilweise verwendet wurden, zurückzuzahlen.
-
Die mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten
Mittel stehen in der Regel bis längstens 31. Dezember des
Jahres, in dem die Zuwendung beantragt wurde, zur Verfügung und
müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgerufen und verausgabt sein.
Danach fallen die Mittel an die Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung
zurück.
-
Die zweckentsprechende Verwendung der
Zuwendung ist anhand von vereinfachten Verwendungsnachweisen bis
zum 1. Juli des Folgejahres nachzuweisen. Dem
Verwendungsnachweis sind die Originalbelege sowie die
Zahlungsnachweise (z.B. Kopien der Überweisungsträger oder der
Kontoauszüge) beizufügen. Der Verwendungsnachweis muss einen
Sachbericht sowie eine zahlenmäßige Nachweisung der Einnahmen
und Ausgaben enthalten.
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Bis zu einer Fördersumme in Höhe von
einschließlich 1.000 EUR gilt der Nachweis des Erhalts der
Fördersumme (Empfangsbestätigung) durch den Zuwendungsempfänger
als Verwendungsnachweis. Der Einzelnachweis von Einnahmen und
Ausgaben entfällt in diesem Fall.
-
Sofern im Bewilligungsbescheid gefordert, ist
vom Antragsteller nach Fertigstellung der Arbeit eine
Ausfertigung der Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung kostenfrei zur
Verfügung zu stellen.
-
In der geförderten wissenschaftlichen Arbeit
oder bei Publikation geförderter Projekte ist in geeigneter
Weise auf die finanzielle Förderung durch die
Georg-Ludwig-Hartig-Stiftung hinzuweisen.